3. Juni 2026
Neue Pausenplatzregeln, unsere Meinung
Wegen dem Artikel in der Wauwiler Info für den Mai 2026, haben wir uns nochmal genauer mit den neuen Regeln auf dem Pausenplatz beschäftigt. Dabei hat uns vor allem gestört, wie wir dargestellt werden. Es wirkt auf uns so, als würden viele Jugendliche mit Waffen herumlaufen, Drogen nehmen oder mega laut, unanständig und respektlos sein. So erleben wir das aber überhaupt nicht. Es kommt zwar vor, dass sich einzelne Anwohner direkt bei uns über Lärm beschwerten, aber oft hatten wir das Gefühl, dass wir gar nicht so laut waren. Das haben auch Lehrpersonen bestätigt, die sich zufällig in der Nähe befanden. Unsere Lehrpersonen erklärten uns später, dass der Pausenplatz Geräusche vermutlich verstärkt. Vielleicht wirkt es deshalb von aussen lauter, als es für uns vor Ort ist.
Wir haben uns als Schülerinnen und Schüler mit den neuen Regeln auf dem Schulareal Linde auseinandergesetzt und unsere Fragen auch in einem Gespräch mit einem Gemeindevertreter eingebracht. Es war uns wichtig, unsere Meinung zu sagen und ernst genommen zu werden. An dieser Stelle möchten wir uns auch bei Herrn Tim Kiser bedanken, dass er sich Zeit genommen hat und am Freitag, 29. Mai in jede Sek-Stufe gekommen ist.
Als uns Herr Tim Kiser die neuen Regeln und Entwicklung erklärt hat, haben jedoch wir gemerkt, dass sie teilweise sogar strenger sind als im Wauwiler Info beschrieben. Zum Beispiel dürfen Schülerinnen und Schüler, die früher aus haben, den Pausenplatz bis 17.00 Uhr nicht mehr gross benutzen, damit der Schulbetrieb aufrecht erhalten bleibt. Das finden wir schwierig nachzuvollziehen, da es seitens der Schule kaum grössere Reklamationen gab.
Für uns ist der Pausenplatz ein extrem wichtiger Treffpunkt. In Wauwil gibt es nicht viele Orte, wo wir uns ausserhalb der Schule einfach treffen können und uns auch wirklich sicher fühlen.
Viele von uns haben das Gefühl, dass die neuen zeitliche Einschränkungen das Problem nicht wirklich lösen, sondern sich die Probleme einfach an andere Orte verschieben. Dort gelten beispielsweise die kantonalen Ruhezeiten (bis 22.00 Uhr). Aber wir gehen am Wochenende doch nicht schon um 20 Uhr ins Bett! Das würde bedeuten, dass wir uns dann einfach irgendwo anders aufhalten müssten. Das empfinden wir nicht als eine kinderfreundliche (oder besser jugendfreundliche) Regelung der Gemeinde.
Ausserdem haben wir den Eindruck, dass wir alle für das Verhalten einzelner bestraft werden, die sich nicht an die Regeln halten (z. B. Cannabis konsumieren oder Sachen beschädigen). Das finden wir sehr unfair. Ein weiteres Thema war die Videoüberwachung. Auf den Videos sind ja auch "unschuldige" Personen zu sehen und zu hören, was sich für uns nicht ganz richtig anfühlt.
Uns ist wichtig, dass unsere Meinung zählt und wir mehr einbezogen werden. Aus unserer Sicht sollten keine einseitigen Kompromisse gemacht werden. Wir hoffen, dass die Regeln nochmals überdacht werden und nachhaltige Lösungen mit uns, unseren Vertretern und den Anwohnern gefunden werden.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass der Pausenplatz ein Ort bleibt, an dem wir uns treffen können, uns sicher fühlen und Zeit miteinander verbringen können, zum Reden und Spielen.
3.ISS
27. April 2026
Als Schule tragen wir die Verantwortung für das erfolgreiche Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie für ein friedliches und wertschätzendes Miteinander. Beides ist nur möglich, wenn gemeinsame Regeln eingehalten werden und ein respektvoller Umgang gepflegt wird. Für die grosse Mehrheit der Kinder und Jugendlichen ist dies selbstverständlich. Es gibt jedoch vereinzelt Situationen, in denen durch störendes Verhalten, das Missachten von Regeln oder durch Gewalt der Unterricht und das Zusammenleben beeinträchtigt werden. Solches Verhalten müssen wir ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Dabei ist es wichtig, dass mögliche Sanktionen transparent kommuniziert und einheitlich angewendet werden. Aus diesem Grund hat die Schule Wauwil eine Disziplinarordnung erarbeitet, welche ab sofort gilt.
Zudem hat die Gemeinde beschlossen, die Nachtruhe auf 21:00 Uhr vorzuverlegen (Lärm, Vandalismus...) und Videokameras zu installieren. Diese Regeln sind für alle verbindlich und gelten auch am Wochenende.
Besten Danke für die Unterstützung aller Beteiligten.
Irene Müller, Co-Schulleiterin Kindergarten bis 4. Klasse
Barbara Rebsamen, Co-Schulleiterin ad interim 5. bis 9. Klasse
1. Wir leben einen respektvollen Umgang miteinander. Konflikte tragen wir fair aus und verzichten auf jegliche Art von Gewalt.
2. Wir tragen Sorge zum Schulareal und halten es sauber. Schäden melden wir umgehend bei Lehrpersonen, dem Hauswart oder der Schulleitung.
3. Wir betreten das Schulhaus beim ersten Läuten und verlassen das Schulareal während der Schulzeit nicht.
4. Auf dem Schulareal sprechen wir Deutsch oder Mundart.
5. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen ausgeruht und pünktlich im Unterricht und haben ihr Arbeitsmaterial dabei.
Sie tragen in den Schulräumen Hausschuhe, in den Turnhallen nicht färbende (non-marking) Hallenturnschuhe.
Mützen haben in den Schulräumen auf den Köpfen nichts zu suchen.
6. Der Konsum von Speisen und Süssgetränken ist in den Schulhäusern nicht erlaubt.
7. Handys werden beim Betreten des Schulareals ausgeschaltet und verstaut.
8. Der Besitz, Konsum und die Weitergabe jeder Art von Tabak sowie von Alkohol und anderen Drogen sind verboten.
9. Waffen aller Art, Knallkörper, Feuerwerk und Feuerzeug gehören nicht auf das Schulareal.
10. Auf dem Schulareal gilt ein allgemeines Fahrverbot (Ausnahmen sind Angestellte der Gemeinde oder der Schulorganisation ausserhalb der Pausenzeiten).
1. Handyregel
Handys werden von den Schülerinnen und Schülern (SuS) beim Betreten des Schulareals ausgeschaltet und verstaut. Die Klassenlehrpersonen informieren die SuS, was "verstaut" bedeutet: Die Geräte werden nicht am Körper getragen.
2. Smartwatches
Das Tragen einer Smartwatch als Armbanduhr ist erlaubt, die zusätzlichen Funktionen (z. B.: Telefonie, Bild- und Tonaufnahme, Nachrichten, Internetzugriff und weitere) dürfen jedoch nicht genutzt werden. Zum Schutz der Privatsphäre ist das Tragen einer Smartwatch in Toiletten und Umkleidekabinen verboten. Wir empfehlen, die Smartwatch zu Hause zu lassen. Bei Verstössen gelten dieselben Konsequenzen wie bei Handys.
3. Nutzung im Unterricht
Elektronische Geräte dürfen ausschliesslich auf Anweisung der Lehrperson zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Erwartet eine Schülerin/ein Schüler während des Berufswahlprozesses einen Anruf eines Schnupper- oder Lehrbetriebs, bleibt das Handy während des Unterrichts trotzdem ausgeschaltet. Nach Rücksprache mit der Lehrperson dürfen die SuS ihre Eingänge überprüfen und zurückrufen.
4. Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Diejenige (Lehr-)Person, die das Zuwiderhandeln entdeckt,
1. zieht das entsprechende Gerät ein (gemäss Verordnung zum Gesetz über die
Volksschulbildung Nr. 405, § 20),
2. und bringt es auf das Sekretariat oder legt es ins Fach der Co-Schulleitung Primar
oder Sekundarschule mit Namen der Besitzerin/des Besitzers.
3. Das Schulsekretariat informiert per Klapp die Eltern und die Klassenlehrperson.
Die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler kann das Handy nach Schulschluss am selben Tag abholen:
• Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: von 17.00 bis 17.15 Uhr.
• Mittwoch: von 11.40 bis 12.00 Uhr.
Das Handy darf auf dem Schulgelände bis 17.10 Uhr bzw. mittwochs bis 11.50 Uhr nicht benutzt werden, auch nicht, wenn die Schülerinnen und Schüler bereits früher Unterrichtsschluss haben oder über den Mittag auf dem Schulareal bleiben.
Ab dem zweiten Verstoss gegen die Regel muss das Gerät von einem Elternteil im
Schulsekretariat abgeholt werden. Die Schulleitung führt Buch über die Regelverstösse.