Obligatorische zahnärztliche Untersuchungen

Bisher hat die Schule beim Schulzahnarzt Reihenuntersuchungen organisiert, welche von der Gemeinde finanziert wurden. Alle Familien, welche das Angebot der Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt nicht genutzt haben, mussten die Untersuchung beim privaten Zahnarzt/bei der privaten Zahnärztin selber bezahlen. Ab Schuljahr 2020/2021 werden keine Reihenuntersuchungen mehr durchgeführt.

Alle Erziehungsberechtigten können den Zahnarzt/die Zahnärztin frei wählen. Die Untersuchungen sind für alle Erziehungsberechtigten kostenlos, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin in der Schweiz praktiziert, über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt und sich zu einer Rechnungsstellung nach dem SSO-Tarif für die Befundaufnahme bei Schülerinnen und Schülern Position 4.0090 (CHF 48.80) verpflichtet. Die Kosten werden von der Wohngemeinde via Gutscheinsystem übernommen. Die Schulleitung kontrolliert via «Kontrollbon Lehrperson», ob die Untersuchung stattgefunden hat. Die Untersuchungen müssen zwischen 1. Januar 2024 und 30. April 2024 stattfinden. Die Erziehungsberechtigten erhalten Ende Oktober die entsprechenden Unterlagen.


Obligatorische ärztliche Untersuchungen

Seit dem Schuljahr 2018/2019 können die Erziehungsberechtigten die

drei Untersuchungen ihrer Kinder (Kindergarten, 4. Primarklasse,

2. Sekundarklasse) bei einem Arzt/einer Ärztin ihrer Wahl

durchführen lassen. Bei den Kindern ab dem 6. Altersjahr werden die

Kosten von der Wohngemeinde via Gutscheinsystem übernommen.

Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Erziehungsberechtigten

jeweils anfangs September.