Die Schulordnung der Schule Wauwil

1. Wir leben einen respektvollen Umgang miteinander. Konflikte tragen wir fair aus und verzichten auf jegliche Art von Gewalt.

 

2. Wir tragen Sorge zum Schulareal und halten es sauber. Schäden melden wir umgehend bei Lehrpersonen, dem Hauswart oder der Schulleitung.

 

3. Wir betreten das Schulhaus beim ersten Läuten und verlassen das Schulareal während der Schulzeit nicht.

 

4. Auf dem Schulareal sprechen wir Deutsch oder Mundart.

 

5. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen ausgeruht und pünktlich im Unterricht und haben ihr Arbeitsmaterial dabei.

Sie tragen in den Schulräumen Hausschuhe, in den Turnhallen nicht färbende (non-marking) Hallenturnschuhe.

Mützen haben in den Schulräumen auf den Köpfen nichts zu suchen.

 

6. Der Konsum von Speisen und Süssgetränken ist in den Schulhäusern nicht erlaubt.

 

7. Handys werden beim Betreten des Schulareals ausgeschaltet und verstaut.

 

8. Der Besitz, Konsum und die Weitergabe jeder Art von Tabak sowie von Alkohol und anderen Drogen sind verboten.

 

9. Waffen aller Art, Knallkörper, Feuerwerk und Feuerzeug gehören nicht auf das Schulareal.

 

10. Auf dem Schulareal gilt ein allgemeines Fahrverbot (Ausnahmen sind Angestellte der Gemeinde oder der Schulorganisation ausserhalb der Pausenzeiten). 


Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte

1. Handyregel

Handys werden von den Schülerinnen und Schülern (SuS) beim Betreten des Schulareals ausgeschaltet und verstaut. Die Klassenlehrpersonen informieren die SuS, was "verstaut" bedeutet: Die Geräte werden nicht am Körper getragen.

 

2. Smartwatches

Das Tragen einer Smartwatch als Armbanduhr ist erlaubt, die zusätzlichen Funktionen (z. B.: Telefonie, Bild- und Tonaufnahme, Nachrichten, Internetzugriff und weitere) dürfen jedoch nicht genutzt werden. Zum Schutz der Privatsphäre ist das Tragen einer Smartwatch in Toiletten und Umkleidekabinen verboten. Wir empfehlen, die Smartwatch zu Hause zu lassen. Bei Verstössen gelten dieselben Konsequenzen wie bei Handys.

 

3. Nutzung im Unterricht

Elektronische Geräte dürfen ausschliesslich auf Anweisung der Lehrperson zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Erwartet eine Schülerin/ein Schüler während des Berufswahlprozesses einen Anruf eines Schnupper- oder Lehrbetriebs, bleibt das Handy während des Unterrichts trotzdem ausgeschaltet. Nach Rücksprache mit der Lehrperson dürfen die SuS ihre Eingänge überprüfen und zurückrufen.

 

4. Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

Diejenige (Lehr-)Person, die das Zuwiderhandeln entdeckt,

1. zieht das entsprechende Gerät ein (gemäss Verordnung zum Gesetz über die

Volksschulbildung Nr. 405, § 20),

2. und bringt es auf das Sekretariat oder legt es ins Fach der Co-Schulleitung Primar

oder Sekundarschule mit Namen der Besitzerin/des Besitzers.

3. Das Schulsekretariat informiert per Klapp die Eltern und die Klassenlehrperson.

Die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler kann das Handy nach Schulschluss am selben Tag abholen:

• Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: von 17.00 bis 17.15 Uhr.

• Mittwoch: von 11.40 bis 12.00 Uhr.

Das Handy darf auf dem Schulgelände bis 17.10 Uhr bzw. mittwochs bis 11.50 Uhr nicht benutzt werden, auch nicht, wenn die Schülerinnen und Schüler bereits früher Unterrichtsschluss haben oder über den Mittag auf dem Schulareal bleiben.

 

Ab dem zweiten Verstoss gegen die Regel muss das Gerät von einem Elternteil im

Schulsekretariat abgeholt werden. Die Schulleitung führt Buch über die Regelverstösse.