Seit dem Schuljahr 2020/21 können alle Erziehungsberechtigten können den Zahnarzt/die Zahnärztin frei wählen. Die Untersuchungen sind für alle Erziehungsberechtigten kostenlos, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin in der Schweiz praktiziert, über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt und sich zu einer Rechnungsstellung nach dem SSO-Tarif für die Befundaufnahme bei Schülerinnen und Schülern Position 4.0090 (CHF 48.80) verpflichtet. Die Kosten werden von der Wohngemeinde via Gutscheinsystem übernommen. Die Schulleitung kontrolliert via «Kontrollbon Lehrperson», ob die Untersuchung stattgefunden hat. Zur Zeit arbeiten wir daran, den Prozess für die obligatorischen zahnärztlichen Untersuchungen neu zu organisieren. Gerne informieren wir Sie dazu Ende November 2025.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 können die Erziehungsberechtigten die
drei Untersuchungen ihrer Kinder (Kindergarten, 4. Primarklasse,
2. Sekundarklasse) bei einem Arzt/einer Ärztin ihrer Wahl
durchführen lassen. Bei den Kindern ab dem 6. Altersjahr werden die
Kosten von der Wohngemeinde via Gutscheinsystem übernommen.